Als Schulträger Verein Christlicher Schulen Rhein-Sieg e.V. heißen wir Sie ganz herzlich willkommen

Die Freie Christliche Grundschule und die Freie Christliche Gesamtschule in Siegburg, sind staatlich anerkannte Ersatzschulen, die als christliche Bekenntnisschulen in privater Trägerschaft konzipiert sind.

Informieren Sie sich auf den nachfolgenden Seiten über die Ausrichtung und Angebote unserer Schulen, deren besondere Aktionen als auch hinsichtlich der Aufnahmebedingungen und Schulfinanzierung.

Gerne nehmen wir uns die Zeit, Sie im telefonischen oder persönlichen Gespräch weiterführend zu informieren oder hinsichtlich der Schullaufbahn Ihres Kindes zu beraten.

Bei allen Fragen oder Anregungen sprechen Sie uns gerne an!
Benjamin Pankratz
VCS Rhein-Sieg e.V.
02241 - 126 50 26
verwaltung@fcggs.de

Historie
Die Freien Christlichen Schulen Rhein-Sieg wurden zum Schuljahr 2010, ausgehend von einer Elterninitiative engagierter Christen der evangelischen Allianz Rhein-Sieg, gegründet.

In den ersten Jahren wurden die Schulen durch den erfahrenen Schulträger „Rheinisch Bergischer Verein Freie Christliche Schulen e.V.“ aus Düsseldorf aufgebaut und sind seitdem ein fester Bestandteil der Siegburger Schullandschaft.

Ab dem 1. August 2013 wurden die Geschäfte der Schulen durch den Siegburger Schulträger „Verein Christlicher Schulen Rhein-Sieg e.V.“ übernommen, der den weiteren Auf- und Ausbau der Schulen kontinuierlich umsetzt.

Die Freie Christliche Gesamtschule begann vierzügig mit jeweils 21 Kindern pro Klasse, die Freie Christliche Grundschule startete mit 11 Kindern in einer ersten Klasse.

Seitdem sind die Schulen pro Schuljahr um einen weiteren Jahrgang gewachsen. Aktuell ist die Gesamtschule komplett inklusive Oberstufe ausgebaut. Mit dem Schuljahr 2018/19 haben wir erstmalig das Abitur verleihen.

Aufgaben
Entsprechend der Satzung ist der Schulträger VCS e.V. für einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Schulbetrieb nach den Vorgaben und Lehrplänen der obersten Schulaufsichtsbehörde - der Bezirksregierung Köln- verantwortlich.

Der Verein kümmert sich um die Haushaltsplanungen und stellt die Wirtschaftlichkeit der Schulen durch Einnahmen von Freiwilligen Elterngeldern und Mitgliederbeiträgen, durch Zuschüsse des Freundeskreises sowie durch Zuschüsse des Landes NRW entsprechend dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz vom 27. Juni 1961, sicher.

Der Schulträger ist Arbeitgeber der Mitarbeiter und Lehrkräfte und ist verantwortlich für deren Personalführung. Alle Mitarbeiter sind entschiedene Christen mit einer Ihrem Arbeitsbereich entsprechenden hohen Qualifikation.

Der VCS e.V. entscheidet über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern und richtet sich hierbei nach den Empfehlungen der jeweiligen Schulleitungen. In Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis der Schulen werden die Finanzierungsgespräche auf der Basis der Elternbeitragstabellen sowie der persönlichen und familiären Situation der Erziehungsberechtigten geführt.

Zudem übernimmt der Schulträger die Aufsicht über die Schulen sofern sie nicht anderen staatlichen Stellen vorbehalten ist.

Das Konzept:
staatlich anerkannt - privat - christlich

Staatlich anerkannt
Die Freien Christlichen Schulen Rhein-Sieg sind staatlich anerkannte Ersatzschulen.
Per Definition des Schulministeriums NRW (§ 100 bis § 115 SchulG) bedeutet dies:

1. Merkmale, Erfüllung der Schulpflicht, Abschlüsse
Ersatzschulen entsprechen den Schulformen des öffentlichen Schulwesens. Sie bieten grundsätzlich die gleichen Unterrichtsinhalte wie öffentliche Schulen an und sind berechtigt, nach eigenen Lehr- und Erziehungsmethoden zu arbeiten, die den öffentlichen Schulen gleichwertig sind. Sie können sich eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung geben. Wer eine Ersatzschule besucht, erfüllt die Schulpflicht.

Mit der Genehmigung erhalten die Schulen mit Ausnahme der Ersatzschulen eigener Art (z. B. der Waldorfschulen) das Recht, mit gleicher Wirkung wie öffentliche Schulen Zeugnisse auszustellen und unter Vorsitz einer staatlichen Prüfungsleitung Prüfungen abzuhalten.

2. Genehmigungsverfahren, Schulaufsicht
Ersatzschulen bedürfen der Genehmigung durch die örtlich zuständige Bezirksregierung.
Die Genehmigungsvoraussetzungen sind in § 100 bis § 104 SchulG und in der Verordnung über die Ersatzschulen (ESchVO) geregelt. Ersatzschulen stehen unter der Aufsicht des Landes. Dieses ist Aufgabe der Schulaufsichtsbehörde, die auch für die entsprechenden öffentlichen Schulen zuständig ist (Schulamt oder Bezirksregierung); siehe § 88 SchulG.

3. Rechtsvorschriften und weitere Informationen
• § 100 bis § 115 Schulgesetz
• Verordnung über die Ersatzschulen (ESchVO)
• Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen (FESchVO)
• Schulaufsicht über die Ersatzschulen (Erlass)

Zu den Ersatzschulen stehen im Internetangebot der Bezirksregierung Köln folgende Informationen bereit:
• Errichtung und Genehmigung privater Ersatzschulen
• Inhalt und Grenzen der staatlichen Schulaufsicht über private Ersatzschulen

Privat
Mit der Genehmigung und unter der Aufsicht der Schulaufsichtsbehörde sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie Stundentafeln, Lehrerqualifikationen, Gebäude, Lehrpläne usw. entscheidet der Schulträgerverein eigenständig – privat- über das Konzept und die Ausrichtung der Freien Christlichen Schulen Rhein-Sieg. Diese sind in der Präambel der Satzung des Schulträgervereins beschrieben.

So achtet der Schulträger darauf, nur Mitarbeiter einzustellen, die bekennende Christen und Mitglieder einer christlichen Gemeinschaft sind.

Der Schulträger entscheidet zudem über die Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern sowie über die Beendigung der Beschulung. Kriterien hierfür sind in den Schulbesuchsbedingungen der jeweiligen Schulen ersichtlich.

Die Höhe bzw. Staffelung der privaten Finanzierungsbeiträge durch die Erziehungsberechtigten wird gemeinsam mit dem Freundeskreis der Schulen beschlossen.

Schülerinnen und Schüler können jederzeit problemlos von einer privaten Schule auf eine staatliche Schule wechseln und umgekehrt.

Christlich
Alle Mitarbeiter sowie Mitglieder des Trägervereines und Freundeskreises der Schule sind als gläubige Christen davon überzeugt, dass die Werte, die Gott den Menschen durch die Bibel gegeben hat, das beste Fundament sind, um ein gelingendes individuelles Leben aber auch eine positive gesellschaftliche Entwicklung zu erreichen.

Das Fach evangelische Religion ist ein- auch in der Oberstufe- nicht abwählbares Pflichtfach. Ein Schultag beginnt mit einer, vom Lehrer der ersten Unterrichtsstunde gehaltenen, kurzen Andacht, die als Zeit der Besinnung und des bewussten Ankommens gedacht ist und einen unterschiedlich gestalteten geistlichen Impuls beinhaltet.

Regelmäßige jahrgangsgebundene Gottesdienste und gemeinsame Schulgottesdienste prägen das Schuljahr und sollen den Schülerinnen und Schülern Orientierung und Halt vermitteln, sowie Ihnen nahebringen, dass sich das Leben nicht im Hier und jetzt erschöpft.

Die Freien Christlichen Schulen Rhein-Sieg nehmen Kinder aus allen anderen Religionsgemeinschaften und Kinder ohne Bekenntnis auf, jedoch erklären die Eltern Ihre Zustimmung, dass die Beschulung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen auf der Basis des biblischen Menschenbildes erfolgt.

Die Freien Christlichen Schulen Rhein-Sieg möchten einen Raum bieten, in dem Schülerinnen und Schüler so angenommen und geliebt werden, wie Gott sie liebt, unabhängig von ihrer Herkunft, Kultur und Leistung. Sie möchten den Kindern helfen, die Menschen und ihre Probleme mit Gottes Augen zu sehen und sie ermutigen Vertrauen in einen Schöpfergott zu entwickeln. Sie möchten einen Weg aufzeigen, Jesus Christus persönlich kennenzulernen. Sie möchten die christliche Erziehung im Elternhaus unterstützen und Kindern und Eltern die Bibel als aktuelle Orientierung für Glauben, Leben und Denken – auch und gerade- in der heutigen Zeit nahebringen.

Basis der Arbeit der Freien Christlichen Schulen Rhein-Sieg ist das Glaubensbekenntnis der evangelischen Allianz.